Alle Jahre wieder – Steuererklärung und Kryptowährungen

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Anfang Jahr beschäftigt sich die Schweiz jeweils mit dem (teilweise nicht ganz trivialen) Ausfüllen der Steuererklärung.

Als Anleger möchte man das Beste aus seinem Portfolio herausholen, weshalb sich viele für eine Vermögensverwaltung entscheiden. Um Ihnen als kompetente Partnerin zur Seite zu stehen, möchten wir Sie auf den folgenden Sachverhalt hinweisen.

Nebst der grossen Zeitersparnis, der professionellen Betreuung und Überwachung des Portfolios, dem Zugang zu modernen Industriestandards und weiteren Vorteilen, bietet sich möglicherweise auch die steuerliche Berücksichtigung der Gebühren.

Vermögensverwaltungskosten absetzen

Die Vermögensverwaltungs-Kosten können in der Schweiz je nach Kanton teilweise steuerlich in Abzug gebracht werden. Um auch von dieser Qualität der Vermögensverwaltung zu profitieren, empfehlen wir Ihnen, die steuerliche Abzugsfähigkeit der Vermögensverwaltungsgebühren in Ihrem Wohnkanton zu prüfen. Im Kanton Zürich beispielsweise gibt die Wegleitung zur Steuererklärung entsprechende Auskünfte diesbezüglich. Ein kleiner Auszug daraus als Indiz für einen möglichen Wortlaut: «Bei Wertschriften des Privatvermögens können insbesondere die Kosten für die Verwaltung durch Dritte abgezogen werden.» Es empfiehlt sich ganz generell, sich betreffend dieser Thematik einen Überblick über alle vorhandenen Vermögenswerte zu verschaffen.

Für die lückenlose Dokumentation der Gebühren, sind beim Krypto-Vermögensverwaltungsmandat der CAM Schweiz AG lediglich die vier Quartalsabrechnungen beizulegen. Indes ist empfohlen, alle erhaltenen Dokumente der Steuererklärung beizulegen.

Dies betrifft die auf den Quartalsabrechnungen verrechnete «Management-Fee».

Wer unsicher ist, ob und in welcher Höhe Vermögensverwaltungsgebühren steuerlich abzugsfähig sind, sollte sich an eine Steuerberatung wenden, welche bei der Erstellung der Steuererklärung unterstützt und wertvolle Tipps geben kann.

An dieser Stelle seien zudem die Staking-Erträge erwähnt, zu welchen die ESTV-Seite in einem Arbeitspapier Informationen zur Verfügung stellt. Gemäss diesem Dokument qualifiziert diese Entschädigung grundsätzlich als Ertrag aus beweglichem Vermögen und ist demnach als steuerbares Einkommen zu deklarieren.

  • Quartalsabrechnungen 2022 

Sollten Sie nicht mehr alle Quartalsabrechnungen haben, können Sie sich gerne bei uns melden. Wir werden Ihnen diese gerne erneut zustellen. 

  • Bitte beachten Sie auch,

dass Steuervorschriften und -praktiken je nach Land und Region unterschiedlich sein können. Daher ist es wichtig, dass Sie sich über die steuerlichen Bestimmungen Ihres Landes informieren.

Disclaimer
Obwohl wir uns bemüht haben, die Informationen in diesem Artikel sorgfältig zu recherchieren und zu überprüfen, ersetzen sie keine individuelle steuerliche, rechtliche oder Anlage-Beratung. Die beschriebenen Sachverhalte sind allgemeiner Natur und können die persönliche Beratung durch einen Experten nicht ersetzen. 

Vereinbaren Sie heute noch ein unverbindliches Kundengespräch.